Aromen: Natürlich künstlich!
Was einst verwirrte wird jetzt nicht wirklich besser. Seit dem 20. Januar 2011 gibt es eine neue EU-Regelung hinsichtlich der Kennzeichnung von Aromen auf Lebensmitteln. Diese legt fest, dass von nun an “naturidentische Aromastoffe” und “künstliche Aromastoffe” unter dem Begriff “Aromen” zusammengefasst werden. Bis dato bezeichnete der Begriff “naturidentisch” synthetisch hergestellte Aromastoffe, die ihr Vorbild in der Natur haben. So zum Beispiel das chemisch hergestellte Vanillin, das dem natürlichen Aroma aus der Vanilleschote nachempfunden ist. Wer also auf darauf achtet Lebensmittel mit natürlichen Inhaltsstoffen zu kaufen, sollte eben auch nur Produkte kaufen, auf denen “natürliche Aromen” deklariert sind. Entsprechend genau sollte man die Zutatenliste studieren. Nur wo “natürliches Erdbeeraroma” drauf steht, stammen laut Regelung mindestens 95 Prozent des angegebenen Geschmacks auch wirklich aus der Frucht. Tricky wird es bei Bezeichnungen wie “natürliches Aroma Typ Vanille”. Hierbei kann man davon ausgehen, dass das Aroma zwar aus natürlichen Ausgangsstoffen aber nicht zwangsläufig aus der Vanilleschote gewonnen wurde. Und für all jene, die jetzt komplett verunsichert sind merkt Euch am besten: Sind auf der Zutatenliste lediglich “Aromen” angegeben kann man davon ausgehen, dass diese künstlich sind.
Tags: Aromen, Lebensmittelkennzeichnung, Vanillin
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Verbraucherangelegenheit