E 620 – Fünfter Geschmackssinn und umstrittener Zusatzstoff

by Stefanie Maurer on November 16th, 2010
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Foto: cheesy42 (flickr.com)

Der Zusatzstoff E 620 steht für den Geschmacksverstärker Glutamat, das Natriumsalz der Aminosäure Glutamin. Bei den meisten unter uns klingeln bei diesem Zusatzstoff die Alarmglocken. Denn Glutamat ist dafür verantwortlich, dass wir nicht mehr damit aufhören können, wenn wir einmal in die Chipstüte gegriffen haben. Dieser Geschmacksverstärker ist natürlicherweise  in vielen Lebensmitteln in gebundener und ungebundener Form enthalten. Besonders Tomaten, Parmesan, Fisch und Soja sind reich an Glutamat. Mit Hilfe von Bakterien kann es synthetisch hergestellt werden und kommt weltweit als Würzmittel zum Einsatz. Asiaten benutzen es in Pulverform zum Kochen. Hierzulande ist Glutamat der am häufigsten verwendete Zusatzstoff der Lebensmittelindustrie. So erhalten Knabberartikel, Pizzen, Wurst, Suppen und viele andere Fertiggerichte eine fleischig-würzige Geschmacksnote, die auch unter dem Namen umami (japanisch “größte Köstlichkeit”) bekannt ist. Neben süß, sauer, salzig und bitter schmecken wir auf unserer Zunge  auch umami – also Glutamat. Der Einsatz dieses Zusatzstoffes ist schwer umstritten. Kritiker sehen in ihm die Ursache für das “Chinarestaurant-Syndrom” mit Symptomen wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Taubheitsgefühlen. Ein anderer Vorwurf beruht auf der Tatsache, dass Glutamat als Botenstoff im Gehirn fungiert. Demnach soll es langfristig neurotoxisch wirken und Gehirnzellen schädigen können. In schweren Fällen führe es zu Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson. Auch in die Appetitregulation soll es eingreifen und maßgeblich an Übergewicht und Fettsucht mitverantwortlich sein. Sämtliche Vorwürfe konnten bisher aber nur unzureichend wissenschaftlich bewiesen werden. Lebensmittelrechtlich gilt Glutamat deshalb bis dato als gesundheitlich unbedenklich. Dennoch empfiehlt es sich einen übermäßigen Konsum von Glutamat zu vermeiden. Aufgrund seines schlechten Rufs wird Glutamat in der Zutatenliste übrigens selten genannt. Denn das Lebensmittelrecht gestattet den Produzenten auch auf Begriffe wie “Würze”, “Aroma” oder “Hefeextrakt” auszuweichen.

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