EHEC vs. Radioaktivität in Lebensmitteln

by Stefanie Maurer on Mai 30th, 2011
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Foto: Anne Morgenstern

Alle Welt spricht in diesen Tagen von den lebensbedrohlichen EHEC-Bakterien, die bei den Betroffenen zu blutigen Durchfällen und Nierenversagen führen können. Die Presse überschlägt sich mit täglich neuen Schreckensmeldungen. Ganz Gewiefte versuchen aus der Not Profit zu schlagen. So bietet eine Gärtnerei gezielt mit dem Slogan “EHEC? Stop – Selber pflanzen, sorgenfrei genießen!” garantiert EHEC-freie Gurken-Grünpflanzen an. Und das zum Schnäppchen-Preis! ;-) Da könnten die kläglichen Versuche einer eigenen Tomatenzucht auf dem Balkon doch noch Sinn machen. Nun aber Spaß beiseite und zum eigentlichen Thema. Neben all der Panikmache rund um das bakteriell verseuchte Gemüse aus dem Supermarkt, ist ein mindestens genauso wichtiges Thema langsam aber sicher völlig untergegangen. Denn nach dem schweren Reaktorunglück in Fukushima und dessen Folgen vor zehn Wochen kräht derzeit kein Hahn. Dabei sollte man die Entwicklungen hinsichtlich radioaktiv belasteter Lebensmittel mindestens genauso im Auge behalten. Deswegen hier eine kurzer Abriss des gegenwärtigen Standes der europäischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Importes von kontaminierten Produkten.

Aktuell gelten besonders niedrige und somit strengere Grenzwerte für radioaktiv belastete Produkte aus Japan. Hierbei dienen die Nuklide Caesium-134 und Caesium-137, sowie Jod-131 als sogenannte Leitnuklide, da diese sich vergleichsweise einfach messen lassen. Insgesamt 13 japanische Gebiete gelten derzeit als besonders betroffen von den Folgen des Kernkraft-Unfalls. Die jüngst hinzugefügte Präfektur ist Kanagawa, da hier bei Kontrollen radioaktiv belastete Teeblätter gefunden wurden.  Sämtliche Lieferungen aus Japan werden an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Nur wenn ein Untersuchungsbericht aus dem Herkunftsland bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Kontamination vorliegt, dürfen die Waren aus den betroffenen Gebieten nach Europa importiert werden. Zusätzlich werden bis zu 20 Prozent dieser Produkte einer EU-internen analytischen Kontrolle unterzogen. Hierbei sei erwähnt, dass in Deutschland lediglich 0,1 Prozent aller Lebensmittelimporte aus Japan stammen. Bisher sind keine erhöhten Strahlenbelastungen in den Produkten festgestellt worden.

Fazit: Kein Wunder, dass sich die Presse momentan mehr für den EHEC-Gurken-Skandal interessiert als für ein paar läppische Nuklide, die uns scheinbar kaum gefährlich werden können. Vor einem allzu sorglosen Umgang mit diesem Problem sei jedoch gewarnt. Denn die Gefahr bahnt sich schleichend ihren Weg – in Form eines schmelzenden Reaktorkerns, der sich langsam aber sicher ins Erdreich von Fukushima frisst, das Grundwasser kontaminiert und somit in die Nahrungskette eindringt. Die bisherigen Schutzmaßnahmen der EU gelten zunächst bis zum 30. September 2011. Dann wird ihre Notwendigkeit erneut überprüft…

Die derzeit geltenden Durchführungsverordnungen mit den exakten Grenzwerten sind im Internet zu finden:

Durchführungsverordnung Nr. 351/2011

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011

 

 

 

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Categories: Gesunde Ernährung, Verbraucherangelegenheit

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