Alles klar soweit? Neues Verbraucherportal online


Foto: Bundesverband der Verbraucherzentralen
Ich bin heute einer Verbrauchertäuschung zum Opfer gefallen! Das ist zumindest die Anklage eines enttäuschten Konsumenten in seiner Beschwerde auf dem neuen Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de. Herr K. aus Maintal berichtet hier vom “Sylter Salatfrische Topping”, das er nicht nur gekauft hat weil es ihm schmeckte. Vor allem glaubte er, dass es sich dabei um eine spezielle Rezeptur von der Insel Sylt handelt, so sein Statement. Zugegeben – zufällig habe auch ich dieses Dressing heute gekauft. Und Recht hat der Mann! Auch ich glaubte immer, dass das Dressing “Sylter Art” eine Spezialität aus dieser Region ist.
Wie man auf lebensmittelklarheit.de erfahren kann stammen jedoch weder die Zutaten noch die Rezeptur von Sylt. Auch die Herstellung des Dressings findet dort nicht statt. Der einzige Bezug der Produktbezeichnung zur Nordseeinsel ist der emotionale Hinweis zum Produktcharakter. Laut Hersteller ist dieser nämlich geprägt durch eine nordische Eigenart und Geschmacksrichtung. Etwas schwammig, diese Erklärung aber immerhin – der Produzent bezieht Stellung. Als Aufklärer und Förderer der Kommunikation zwischen Wirtschaft, Verbrauchern und Politik verstehen sich auf dieser Anklageplattform die Verbraucherzentralen. Auf ihrem neuen Verbraucherportal, das vom Verbraucherministerium finanziert wird, geben sie zu jeder Beschwerdemeldung ein Statement ab. So heißt es im Beispiel “Sylter Salatfrische Topping”, dass auf der Lebensmittelverpackung deutlich und transparent benannt werden sollte worin der regionale Bezug besteht.
Für Aufsehen sorgt die Internetseite, auf der Konsumenten von nun an ganz direkt irreführende Produkte beanstanden können allemal. Denn bereits unmittelbar nach dem Freischalten heute Mittag gegen 11 Uhr brach sie zusammen. Bis zu 20 000 Anfragen pro Sekunde waren zuviel. Inzwischen ist das Onlineportal aber wieder stabilisiert.
Tags: Lebensmittelkennzeichnung, Verbraucher, Verbraucherschutz
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